Hinweis:
Die Vereine / Institutionen etc. werden gebeten, darauf zu achten, dass für die Betreuung von jeweils zehn Kindern mindestens eine Begleitperson (Erwachsener!) eingesetzt wird.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Ihnen übertragenen Aufsichtspflicht, dass diese erst endet, wenn alle Kinder und Jugendlichen von den Erziehungsberechtigten abgeholt worden sind.
Wir bitten Sie daher, unbedingt die Betreuer(innen) nachfolgend namentlich aufzuführen.Vielen Dank für Ihre Bemühungen.